Du hast Fragen zu unserem Angebot, hier findest du einige wichtige Infos.
Verletzungen
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, die Kursleiterin über allfällige Verletzungen und körperliche Beschwerden zu informieren.
Unvorhersehbare Umstände
Bei längeren Ausfällen während des Jahres durch unvorhersehbare Umstände können Ausnahmeregelungen – durch die Kursleiterin - getroffen werden.
Quartale
Quartal 1: Januar – März
Quartal 2: April – Juni
Quartal 3 :Juli – September
Quartal 4: Oktober – Dezember
Prävention und Gesundheitsförderung
Tanzen gehört zu den gesündesten Bewegungsformen überhaupt.
TanzArt ist Mitglied bei der TanzVereinigung Schweiz TVS.
Dank der Partnerschaft der TanzVereinigung Schweiz TVS mit Krankenkassen haben Versicherte Anspruch auf Sportförderungsbeiträge für das Tanzen. Seit vielen Jahren ist SWICA verlässlicher Partner der TanzVereinigung Schweiz TVS. Dank dieser Kooperation erhalten SWICA Versicherte den Sportförderungsbeitrag an Tanzen.
Haftung
Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer/innen. Es besteht keine Haftung für Diebstahl, Unfall und Sachschaden, etc.
Finanzen
Sie bezahlen das Kursgeld zu Beginn des Quartals bar oder mittels Einzahlungsschein.
Information: Verschiedene Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten der Kurse, da sie zur Vorbeugung der Gesundheit gelten.
Einstieg in Kurse/Workshops
Der Einstieg ist nach Absprache jederzeit möglich. Voraussetzung: freie Plätze sind vorhanden.
Austritte
Bitten wir einen Monat vor Quartalsbeginn zu melden! Erfolgt keine Abmeldung wird das Kursgeld weiterhin erhoben.
Absenzen
Kurse zum nachholen müssen mit den jeweiligen Kursleiterinnen abgesprochen und vereinbart werden.